13. Oktober 2026

Onlineshop internationalisieren: Schweiz, Österreich, EU – Reihenfolge, Steuern und Shopify Markets

Werner Strauch
Werner Strauch
Onlineshop international: Shop-Symbol, verbunden mit Österreich, der Schweiz und der EU über Steuern, Verzollung, Währung und Sprache, in Lime auf dunklem Navy-Hintergrund

Die meisten Ratgeber zur Internationalisierung eines Onlineshops sind für einen anderen Leser geschrieben. Sie stammen aus den USA und empfehlen Kanada, Großbritannien und Australien als erste Märkte. Oder sie behandeln Steuern mit einem einzigen Satz: „Fragen Sie Ihren Steuerberater.“ Für einen Händler in Deutschland stellen sich ganz andere Fragen: Österreich oder Schweiz zuerst? Was ändert sich ab 10.000 Euro Auslandsumsatz? Warum zahlen Schweizer Kunden bei der Lieferung plötzlich Gebühren? Und was kann Shopify Markets davon abfangen und was nicht?

Dieser Leitfaden beantwortet genau diese Fragen, für Shops und D2C-Marken aus dem DACH-Raum mit 500.000 bis 50 Millionen Euro Umsatz. Er führt drei Themen zusammen, die sonst getrennt behandelt werden: die Reihenfolge der Märkte, die steuerlichen und rechtlichen Pflichten und die Umsetzung in Shopify.


Die Kurzantwort: In welcher Reihenfolge internationalisieren?

Für die meisten deutschen Onlineshops ist Österreich der sinnvollste erste Auslandsmarkt, danach folgt die Schweiz, danach die Niederlande und Belgien. Österreich hat die gleiche Sprache, gehört zum EU-Binnenmarkt und kennt keinen Zoll. Die Schweiz hat ebenfalls die gleiche Sprache und eine hohe Kaufkraft, verlangt aber Verzollung und ab einer Umsatzgrenze eine eigene Mehrwertsteuer-Registrierung. Erst danach lohnen sich Märkte, die eine echte Übersetzung, andere Zahlungsarten und eigene Herstellerpflichten erfordern.

Diese Reihenfolge ist eine Faustregel, kein Gesetz. Sie kippt zum Beispiel, wenn Ihre Daten eine deutlich stärkere Nachfrage aus der Schweiz zeigen, wenn Sie Lebensmittel verkaufen (in der Schweiz weiterhin zollpflichtig) oder wenn Ihr Wettbewerb in Österreich vor allem über Amazon läuft. Wie Sie das für Ihren Shop bewerten, zeigt das Raster weiter unten.


Sind Sie bereit für das Ausland? Der Readiness-Check

Internationalisierung verstärkt, was im Heimatmarkt schon da ist. Ein Shop, der in Deutschland keinen stabilen Deckungsbeitrag erzielt, wird im Ausland nicht profitabler. Dort kommen Versand, Retouren, Gebühren und Fixkosten pro Markt hinzu. Prüfen Sie vor dem ersten Schritt vier Punkte:

  • Wirtschaftlichkeit: Kennen Sie Ihren Deckungsbeitrag pro Bestellung nach Versand, Retouren und Zahlungsgebühren? Wenn die Marge im Inland knapp ist, werden zusätzliche 3 bis 8 Prozentpunkte Auslandskosten zum Problem.
  • Nachfrage-Signale: Sehen Sie in Shopify Analytics Sitzungen und Bestellungen aus dem Zielland? Zeigt die Google Search Console Impressionen aus Österreich oder der Schweiz? Bestehende, ungeplante Nachfrage ist der zuverlässigste Startpunkt.
  • Prozesse: Können Logistik, Kundenservice und Buchhaltung einen zweiten Markt aufnehmen, ohne dass alles manuell läuft? Besonders die Buchhaltung wird mit OSS und Fremdwährungen komplexer.
  • Sortiment: Gibt es Produkte mit Sonderregeln (Lebensmittel, Kosmetik, Elektrogeräte, Batterien, Textilien mit Kennzeichnungspflichten)? Diese bestimmen oft stärker als die Sprache, welcher Markt einfach ist.

Welcher Markt zuerst? Das Bewertungsraster für DACH-Händler

Die folgende Tabelle bewertet die typischen Kandidaten für einen deutschen Shop. Die Einstufung ist eine qualitative Einschätzung auf Basis der Rahmenbedingungen in diesem Artikel. Sie ersetzt keine Analyse Ihrer eigenen Zahlen, macht aber sichtbar, wo der Aufwand wirklich liegt.

MarktSpracheSteuer und ZollRecht und HerstellerpflichtenZahlungsartenLogistik und RetourenTypische Position
ÖsterreichDeutsch, kleine AnpassungenEU-Binnenmarkt, OSS, kein ZollBevollmächtigte für Verpackung, Elektrogeräte, Batterien; eigene Verbraucherschutzgesetzeeps, Klarna, Rechnung, PayPalWie Inland, kein Zoll1
SchweizDeutsch, optional Französisch und ItalienischDrittland: Zollanmeldung, Schweizer MWST, ab Umsatzgrenze eigene RegistrierungKein gesetzliches Widerrufsrecht, eigenes Datenschutzgesetz, CHF-PreiseTWINT, Kreditkarte, Rechnung, PostFinanceVerzollung nötig, Retouren mit Rückverzollung2
Niederlande und BelgienNiederländisch, in Belgien zusätzlich FranzösischOSSHerstellerpflichten je Land, Landessprache für ProduktsicherheitiDEAL | Wero, BancontactKurze Wege, hohe Erwartung an schnelle Lieferung3
FrankreichFranzösisch verpflichtend für VerbraucherinformationenOSSEigene Registrierung für Herstellerverantwortung, Triman-KennzeichnungCarte Bancaire, PayPalGrößerer Markt, höhere Lokalisierungstiefe4+
Italien und SpanienItalienisch bzw. SpanischOSSHerstellerregistrierungen je LandLokale Wallets, Kreditkarte, PayPalLängere Laufzeiten, höhere Versandkosten4+
Nordics und PolenJeweilige LandesspracheOSS, Polen mit 23 % NormalsatzHerstellerpflichten je LandLokale Bank- und Wallet-Verfahren, in Polen z. B. BLIK und P24Je nach Carrier unterschiedlich4+

So nutzen Sie das Raster für Ihren Shop:

  1. Nachfrage einsetzen: Notieren Sie für jeden Markt, wie viele Sitzungen und Bestellungen Sie heute schon ohne Lokalisierung bekommen.
  2. Sortiment prüfen: Streichen Sie Märkte, in denen Ihr Sortiment Sonderregeln auslöst, die Sie noch nicht abbilden können.
  3. Fixkosten gegenrechnen: Jeder Markt bringt Fixkosten mit (siehe Abschnitt Kosten). Ein Markt lohnt sich erst, wenn der erwartete Deckungsbeitrag diese Fixkosten deutlich übersteigt.
  4. Einen Markt nach dem anderen: Starten Sie mit einem Markt, stabilisieren Sie Prozesse und Zahlen, dann folgt der nächste. Parallele Launches in mehreren Ländern verdecken, welcher Markt tatsächlich profitabel ist.

Österreich: Gleiche Sprache, aber eigene Pflichten

Österreich wirkt wie eine Verlängerung des deutschen Marktes. Sprache, Zahlungsgewohnheiten und Logistik sind ähnlich, und es gibt keinen Zoll. Genau deshalb werden die Unterschiede oft übersehen.

Umsatzsteuer: OSS statt deutscher Umsatzsteuer

Seit Juli 2021 gilt in der EU eine gemeinsame Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr für alle Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder zusammen. Unterhalb dieser Schwelle dürfen Sie mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen. Darüber gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, in Österreich also in der Regel 20 %, ermäßigt 13 % oder 10 %. Seit Juli 2026 gibt es für bestimmte Grundnahrungsmittel zusätzlich einen Satz von 4,9 %.

Die Meldung läuft über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie müssen sich also nicht in Österreich registrieren, solange Sie aus einem deutschen Lager liefern. Für Shops in der Größenordnung dieses Artikels ist die Schwelle meist schon mit dem ersten Auslandsmarkt erreicht. Planen Sie OSS deshalb von Anfang an ein.

Bevollmächtigte für Verpackung, Elektrogeräte und Batterien

Diese Pflicht fehlt in fast allen Internationalisierungs-Ratgebern: Seit dem 1. Januar 2023 müssen Versandhändler ohne Sitz in Österreich, die an österreichische Endkunden liefern, einen Bevollmächtigten benennen. Das gilt für Verpackungen und, je nach Sortiment, auch für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Die Verpackungen werden zusätzlich über ein österreichisches Sammel- und Verwertungssystem lizenziert. Viele Anbieter bündeln Lizenzierung und Bevollmächtigung in einem Paket.

Rechtstexte und Verbraucherschutz

Wenn Sie Ihren Shop gezielt auf österreichische Kunden ausrichten, gelten deren zwingende Verbraucherschutzvorschriften. Ihre deutschen AGB und Widerrufsbelehrungen passen deshalb nicht automatisch. Spezialisierte Anbieter von Rechtstexten haben eigene Pakete für Österreich. Dazu kommt das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das wie das deutsche BFSG für Onlineshops gilt, die keine Kleinstunternehmen sind.

Markt und Wettbewerb

Der österreichische Onlinehandel erreichte 2025 laut einer Studie der Wirtschaftskammer rund 11,5 Milliarden Euro brutto, gut 10 % des Einzelhandels. Amazon kommt dabei auf knapp 30 % Marktanteil. Bei Kategorien mit starker Amazon-Präsenz brauchen Sie also einen klaren Grund, warum Kunden direkt in Ihrem Shop kaufen. Bei der Zahlung spielen neben PayPal, Kreditkarte und Klarna der Kauf auf Rechnung und das österreichische Online-Banking-Verfahren eps eine wichtige Rolle.


Schweiz: Mehrwertsteuer statt Zoll

Die Schweiz ist für deutsche Shops attraktiv: gleiche Sprache in der Deutschschweiz, hohe Kaufkraft und eine Bevölkerung, die viel online kauft. Laut Handelsverband.swiss gaben Schweizer Konsumenten 2025 rund 15,8 Milliarden Franken online aus, davon 2,8 Milliarden Franken direkt bei ausländischen Händlern. Gleichzeitig ist die Schweiz ein Drittland mit eigenen Regeln. Viele Ratgeber beschreiben diese Regeln noch so, wie sie vor einigen Jahren galten.

Der wichtigste Punkt: Industriezölle sind seit 2024 abgeschafft

Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz auf Industrieprodukte keine Zölle mehr. Das betrifft die Zolltarifkapitel 25 bis 97, also unter anderem Kleidung, Schuhe, Elektronik, Möbel und Kosmetik. Landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel bleiben zollpflichtig. Eine Zollanmeldung ist aber weiterhin Pflicht.

Für die meisten Onlineshops ist deshalb nicht mehr der Zoll das Kostenproblem, sondern drei andere Dinge: die Schweizer Mehrwertsteuer (Normalsatz 8,1 %, reduziert 2,6 %), die Verzollungsgebühren der Post oder des Paketdienstes und die Frage, wer diese Kosten trägt.

Die Kleinsendungsgrenze: Bis wann bleibt eine Bestellung steuerfrei?

Die Schweiz erhebt keine Einfuhrsteuer, wenn der Steuerbetrag höchstens 5 Franken beträgt. Daraus lässt sich die Wertgrenze ableiten. Bemessungsgrundlage ist der Warenwert inklusive Versandkosten:

MWST-SatzGilt fürSteuerfreier Warenwert inkl. Versand bis ca.
8,1 %Die meisten WarenCHF 61,73
2,6 %Lebensmittel, Bücher, Medikamente u. a.CHF 192,31

Ältere Quellen nennen hier noch 62 bzw. 65 und 200 Franken. Diese Werte beruhen auf den Steuersätzen vor 2024. Die Grenze ist kein Rabatt, sondern eine Vereinfachung: Liegt Ihr durchschnittlicher Warenkorb darüber, fällt bei fast jeder Bestellung Einfuhrsteuer an.

Ab 100.000 Franken: Registrierung in der Schweiz

Seit 2019 gilt die sogenannte Versandhandelsregelung: Erzielen Sie mit solchen steuerfreien Kleinsendungen in die Schweiz mindestens 100.000 Franken Umsatz pro Jahr, werden Sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Das gilt ab dem Folgemonat. Danach gelten alle Ihre Lieferungen in die Schweiz als Inlandsumsätze, auch die größeren Sendungen. Die Folgen:

  • Sie registrieren sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
  • Sie brauchen einen Steuervertreter mit Sitz in der Schweiz.
  • Ihre Rechnungen und Pakete tragen Ihre Schweizer MWST-Nummer.
  • Sie treten in der Regel selbst als Importeur auf, verzollen also für den Kunden.

Eine freiwillige Registrierung ist auch unterhalb der Grenze möglich. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie viel Umsatz Sie in der Schweiz erwarten und welches Lieferkonzept Sie wählen. Zu Details wie einer möglichen Sicherheitsleistung hat die ESTV ihre Praxis 2025 angepasst. Das sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung klären.

DAP oder DDP: Wer zahlt beim Empfang?

Bei Lieferungen in die Schweiz gibt es zwei Grundmodelle:

  • DAP (Delivered at Place): Der Kunde zahlt bei der Zustellung Einfuhrsteuer und die Verzollungsgebühren des Paketdienstes. Diese Gebühren können bei kleinen Bestellungen einen spürbaren Anteil des Warenwerts ausmachen. Die aktuellen Tarife finden Sie auf der Website der Schweizerischen Post.
  • DDP (Delivered Duty Paid): Sie oder Ihr Dienstleister übernehmen Verzollung und Einfuhrsteuer. Der Kunde zahlt genau den Preis, den er im Checkout gesehen hat.

Für Schweizer Kunden ist DDP heute die Erwartung. Überraschende Gebühren an der Haustür führen zu verweigerten Annahmen, Rücksendungen und schlechten Bewertungen. Mehrere Logistikanbieter, darunter die Schweizerische Post, bieten Komplettlösungen an: Sie übernehmen die Ware an einem Sammelpunkt in Deutschland, erledigen Ausfuhr- und Einfuhrverzollung und wickeln Retouren lokal in der Schweiz ab. Wie die Steuer im jeweiligen Modell genau abgewickelt wird und ob Sie dafür selbst registriert sein müssen, unterscheidet sich je nach Anbieter. Lassen Sie sich das vor Vertragsabschluss schriftlich erklären.

Ausfuhr aus Deutschland nicht vergessen

Auf der deutschen Seite ist die Lieferung in die Schweiz eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Das gilt aber nur mit Ausfuhrnachweis. Üblich ist der elektronische Ausgangsvermerk aus dem Zollsystem ATLAS. Fehlt der Nachweis, kann das Finanzamt deutsche Umsatzsteuer nachfordern. Bei Sammelverzollung über einen Dienstleister sollten Sie klären, wie Sie für jede Sendung an den Nachweis kommen. Das ist ein typischer Prüfpunkt bei Betriebsprüfungen.

Retouren, Recht und Zahlung

  • Retouren: Die Schweiz gilt als Land mit überdurchschnittlich hoher Retourenquote. Ohne lokale Retourenadresse müssen Kunden ein Paket ins Ausland schicken, und die Ware muss bei der Rückkehr in die EU wieder verzollt werden. Planen Sie die Retourenkosten von Anfang an ein.
  • Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Anders als in der EU gibt es in der Schweiz für Onlinekäufe kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die meisten Händler bieten freiwillig ein Rückgaberecht an. Dann müssen die Bedingungen klar in den AGB stehen.
  • Preise und Datenschutz: Schweizer Kunden erwarten Preise in Franken inklusive MWST. Für den Datenschutz gilt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz, das Ihre Datenschutzerklärung berücksichtigen sollte.
  • Geoblocking: Seit 2022 verbietet das Schweizer Lauterkeitsrecht, Schweizer Kunden ohne sachlichen Grund zu benachteiligen, etwa beim Zugang zum Shop. Eine Pflicht, in die Schweiz zu liefern, besteht nicht.
  • Zahlung: TWINT ist laut der Onlinehändlerbefragung 2025 von Handelsverband.swiss gemeinsam mit der Kreditkarte das meistgenutzte Online-Zahlungsmittel der Schweiz. Ein Schweizer Shop ohne TWINT verschenkt Conversion. Dazu kommen Rechnung und PostFinance.

Marktplätze als Alternative

Seit 2025 gelten in der Schweiz Onlineplattformen wie Galaxus oder Amazon unter bestimmten Bedingungen selbst als Lieferant für die Mehrwertsteuer. Für manche Händler ist ein Marktplatz deshalb ein einfacherer Testlauf als ein eigener Schweizer Shop. Sie geben dafür Marge und Kundenbeziehung ab. Für Ihren eigenen Shop gilt weiterhin die Versandhandelsregelung.


EU-Märkte: Was über OSS hinaus gilt

Für Märkte wie die Niederlande, Belgien, Frankreich oder Italien läuft die Umsatzsteuer über dasselbe OSS-Verfahren wie bei Österreich. Der Aufwand liegt woanders: in der Sprache, den Zahlungsarten und vor allem in den Herstellerpflichten, die in jedem Land einzeln gelten.

Umsatzsteuersätze im Überblick

LandNormalsatzErmäßigte Sätze
Deutschland19 %7 %
Österreich20 %13 % / 10 % / 4,9 %
Niederlande21 %9 %
Belgien21 %12 % / 6 %
Frankreich20 %10 % / 5,5 % / 2,1 %
Italien22 %10 % / 5 % / 4 %
Spanien21 %10 % / 4 %
Polen23 %8 % / 5 %
Dänemark25 %keiner
Schweden25 %12 % / 6 %

Herstellerverantwortung: Verpackung, Elektrogeräte, Batterien

Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien unterliegen in der EU der erweiterten Herstellerverantwortung. Wer an Endkunden in einem anderen Land liefert, muss sich in der Regel in jedem Zielland registrieren, dort lizenzieren und häufig einen Bevollmächtigten benennen:

  • Verpackung: Seit 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) direkt in allen Mitgliedstaaten, in Deutschland begleitet vom neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Die PPWR sieht für Fernabsatzhändler einen Bevollmächtigten je Zielland vor. Über Erleichterungen, etwa für Kleinstunternehmen, wird auf EU-Ebene noch verhandelt. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Launch.
  • Batterien: Seit August 2025 brauchen Händler, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in andere EU-Länder verkaufen, je Zielland einen Bevollmächtigten.
  • Elektro- und Elektronikgeräte: Registrierung und Bevollmächtigter je Zielland.
  • Länderspezifische Systeme: Frankreich verlangt eine eigene Registrierungsnummer und die Triman-Kennzeichnung, Spanien einen Eintrag im Herstellerregister.

Weitere Pflichten im EU-Fernabsatz

  • Produktsicherheit (GPSR): Seit Dezember 2024 müssen Produktseiten Herstellerangaben, Produktidentifikation und Sicherheitshinweise enthalten, Sicherheitsinformationen in der Sprache des Ziellandes.
  • Barrierefreiheit: Der European Accessibility Act gilt seit Juni 2025 für Onlineshops von Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind. Jedes Land hat ein eigenes Umsetzungsgesetz.
  • Widerrufsbutton: Seit 19. Juni 2026 müssen Onlineshops in der EU eine leicht zugängliche Widerrufsfunktion anbieten.
  • Sprache: In Frankreich müssen Verbraucherinformationen auf Französisch vorliegen. Belgien ist mehrsprachig.
  • Geoblocking: Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen Sie nicht blockieren oder ungefragt umleiten. Eine Pflicht, in jedes Land zu liefern, besteht aber nicht.

Was ein neuer Markt wirklich kostet

Kein Ratgeber kann Ihnen seriös sagen, was ein Markt in Euro kostet. Das hängt von Sortiment, Volumen und Dienstleistern ab. Was sich aber klar sagen lässt: welche Kostenblöcke entstehen und ob sie fix oder variabel sind. Diese Unterscheidung entscheidet, ab welchem Umsatz sich ein Markt trägt.

KostenblockArtÖsterreichSchweizWeitere EU-Märkte
Rechtstexte (AGB, Widerruf, Datenschutz)Fix, laufendJaJaJa, in Landessprache
Übersetzung und Pflege der InhalteEinmalig plus laufendGeringGering, optional FR/ITHoch
Umsatzsteuer-MeldungLaufendOSS, quartalsweiseAb Grenze: Registrierung und SteuervertreterOSS, quartalsweise
Herstellerverantwortung (Verpackung, Elektro, Batterien)Fix pro Land und JahrJa, mit BevollmächtigtemNein (keine EU-Regeln)Ja, je Land
Verzollung und DDP-AbwicklungVariabel pro SendungNeinJaNein
Zahlungsgebühren und WährungsumrechnungVariabel pro BestellungWie InlandHöher (Fremdwährung, internationale Karten)Je nach Zahlungsart
Versand und RetourenVariabel pro SendungLeicht höher als InlandDeutlich höher, Retouren mit RückverzollungJe nach Land
Marketing für den MarkteintrittEinmalig plus laufendGering bis mittelMittelMittel bis hoch

Die Faustregel: Ein Markt lohnt sich, wenn der zusätzliche Deckungsbeitrag nach variablen Kosten die Fixkosten des Marktes innerhalb eines überschaubaren Zeitraums deckt. Rechnen Sie das mit Ihren eigenen Zahlen durch, bevor Sie mit Übersetzung und Kampagnen beginnen. Die Methodik dafür finden Sie in unserem Leitfaden zum Deckungsbeitrag im E-Commerce.


Shopify Markets aus DACH-Sicht richtig einrichten

Shopify Markets ist die eingebaute Funktion, mit der Sie aus einem einzigen Shop heraus mehrere Länder bedienen: mit eigenen Domains oder Unterordnern, Sprachen, Währungen, Preisen und Produktsortimenten pro Markt. Shopify hat Markets 2025 grundlegend umgebaut. Viele Anleitungen im Netz beschreiben noch die alte Version.

Was Markets kann und ab welchem Tarif

Die Grundfunktionen sind in allen Shopify-Tarifen enthalten: Länder-Märkte anlegen, lokale Währungen (mit Shopify Payments), Übersetzungen, eigene Domains und die Berechnung von Zöllen und Steuern im Checkout. Einige Funktionen sind laut Shopify an höhere Tarife gebunden:

  • Ab Advanced: Anpassungen des Themes, des Checkouts und der Kundenkonto-Seiten pro Markt.
  • Nur Shopify Plus: Checkout-Erweiterungen pro Markt und mehrere Rechtsträger in einem Shop, zum Beispiel eine deutsche GmbH und eine Schweizer AG mit getrennten Zahlungskonten.

Eine wichtige Einschränkung gilt unabhängig vom Tarif: Es gibt nur ein veröffentlichtes Theme für alle Märkte. Außerdem wird der Lagerbestand über alle Märkte geteilt. Separate Bestände pro Land steuern Sie über Standorte und Versandeinstellungen.

Domains, Unterordner und hreflang

Pro Markt können Sie eine eigene Domain (z. B. .at, .ch), eine Subdomain oder einen Unterordner (z. B. /de-ch/) nutzen. Für die meisten Shops in dieser Größenordnung sind Unterordner auf der Hauptdomain die beste Wahl: Die gesamte Domain-Autorität bleibt gebündelt, und der Pflegeaufwand ist am geringsten. Eigene Länderdomains lohnen sich vor allem, wenn ein Markt rechtlich oder markentechnisch getrennt auftreten soll.

Shopify setzt die hreflang-Tags, die Google die Sprach- und Länderversionen zuordnen, automatisch. Seit Juli 2026 lässt sich das im Admin abschalten, falls Theme oder App eigene Tags ausgeben. Zwei Punkte sollten Sie im Blick behalten:

  • Unterordner-Märkte nicht einfach deaktivieren: Laut Shopify-Hilfe werden bei deaktivierten Märkten mit eigener Domain Weiterleitungen gesetzt, bei Unterordnern aber nicht automatisch. Ohne eigene Weiterleitungen entstehen 404-Fehler.
  • Keine erzwungene Umleitung nach IP-Adresse: Google crawlt überwiegend von US-IP-Adressen. Eine harte Umleitung kann dazu führen, dass Länderversionen nicht indexiert werden. Ein Hinweis mit Länderauswahl ist die sicherere Lösung.

Preise: Die Falle mit dynamischen Steuerpreisen

Hier passieren die teuersten Fehler. Shopify bietet für Märkte mit Bruttopreisen eine Funktion namens dynamische steuerinklusive Preise. Sie rechnet die deutsche Umsatzsteuer aus Ihrem Preis heraus und schlägt die Steuer des Ziellandes auf. Die Folge:

  • Ein Produkt für 100 Euro inklusive 19 % deutscher Umsatzsteuer kostet in Österreich mit 20 % rund 100,84 Euro und in Dänemark mit 25 % rund 105,04 Euro.
  • Ihre Marge bleibt gleich, aber Ihre Endpreise sind nicht mehr einheitlich. „Glatte“ Preispunkte gehen verloren.

Wenn Sie in allen Euro-Ländern denselben Endpreis wollen, müssen Sie die Funktion deaktivieren oder Festpreise pro Markt hinterlegen. Bei einheitlichen Endpreisen sinkt Ihre Marge in Ländern mit höherem Steuersatz. Das ist eine bewusste Entscheidung, die Sie mit Ihren Zahlen treffen sollten, nicht eine Voreinstellung, die man übersieht.

Für Fremdwährungen wie den Franken kommen zwei weitere Punkte hinzu:

  • Rundung: Shopify rundet umgerechnete Preise nach festen Regeln pro Währung. Eigene Preisenden wie „,90“ lassen sich so nicht frei definieren. Für wichtige Produkte sind Festpreise in Franken meist die bessere Lösung.
  • Umrechnungsgebühr: Zahlt ein Kunde in einer anderen Währung als Ihrer Shopwährung, erhebt Shopify Payments laut Shopify-Hilfe für Händler außerhalb der USA eine Umrechnungsgebühr von 2 %. Sie wird in den umgerechneten Preis eingerechnet und bei Erstattungen nicht zurückgezahlt.

Zölle und Einfuhrsteuern im Checkout

Shopify kann Zölle und Einfuhrsteuern im Checkout berechnen und dem Kunden direkt in Rechnung stellen. Das ist die technische Voraussetzung für DDP-Lieferungen in die Schweiz. Dafür brauchen Ihre Produkte HS-Codes und Ursprungsland, für die Schweiz zusätzlich Gewichtsangaben. Außerdem brauchen Sie einen Versanddienstleister, der DDP abwickeln kann.

Für Bestellungen mit Zollberechnung erhebt Shopify eine zusätzliche Gebühr. Laut Shopify-Hilfe beträgt sie regulär 0,85 % mit Shopify Payments und 1,5 % mit anderen Zahlungsanbietern. Seit Februar 2025 ist sie vorübergehend reduziert. Für Lieferungen innerhalb der EU fällt sie nicht an.

Eine Beispielrechnung: Gebühren pro Schweizer Bestellung

Wie sich Gebühren addieren, zeigt ein vereinfachtes Beispiel. Die Annahmen: Shopify-Tarif Advanced, Bestellung im Gegenwert von 100 Euro, Zahlung mit einer nicht-europäischen Kreditkarte in Franken, Zollberechnung im Checkout aktiv. Die Sätze stammen aus der deutschen Shopify-Preisseite und der Shopify-Hilfe, Stand Oktober 2026.

PositionSatz laut ShopifyBetrag bei 100 € Bestellwert
Kartengebühr internationale Karte2,7 % + 0,30 €3,00 €
Umrechnungsgebühr Fremdwährung2 %2,00 €
Gebühr Zollberechnung (regulärer Satz)0,85 %0,85 €
Summe vor Versand, DDP-Dienstleister und Steuernca. 5,85 €

Das sind knapp 6 % des Bestellwerts, bevor Versand, Verzollung durch den Dienstleister und eine mögliche Schweizer Steuerregistrierung dazukommen. Je nach Kartenart, Zahlungsmethode und Tarif liegt der tatsächliche Wert darüber oder darunter. Entscheidend ist: Diese Kosten fallen bei Bestellungen aus Deutschland nicht an und gehören in jede Kalkulation für die Schweiz.

Shopify Managed Markets: Für deutsche Händler keine Option

Viele Ratgeber empfehlen Shopify Managed Markets (früher Markets Pro). Bei diesem Modell übernimmt der Partner Global-e als offizieller Verkäufer die Abwicklung von Steuern, Zöllen und Betrugsschutz. Was dabei fast nie erwähnt wird: Laut Shopify-Hilfe steht Managed Markets nur Händlern mit Sitz in den USA sowie ausgewählten Shops in Kanada und Großbritannien zur Verfügung. Für Händler mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist es derzeit nicht verfügbar.

Wer eine ähnliche Komplettlösung sucht, muss direkt mit einem solchen Abwicklungsdienstleister (Merchant of Record) zusammenarbeiten. Das ist ein eigener Vertrag mit eigenen Gebühren und Abhängigkeiten. Für die meisten DACH-Händler ist der Weg über Shopify Markets, OSS und einen DDP-fähigen Logistikpartner für die Schweiz übersichtlicher.

Übersetzung

Shopifys kostenlose App Translate & Adapt übersetzt laut Shopify automatisch in bis zu zwei Sprachen und erlaubt manuelle Übersetzungen ohne Sprachlimit. Für Österreich und die Deutschschweiz reicht meist eine Anpassung pro Markt, etwa bei Begriffen und Schreibweisen. In der Schweiz wird kein „ß“ verwendet. Für weitere Sprachen nutzen viele Shops spezialisierte Übersetzungs-Apps. Achten Sie dabei darauf, dass die App mit Shopifys eigener Übersetzungsschnittstelle arbeitet, damit hreflang-Tags und Sitemaps korrekt bleiben. Übersetzen Sie auch die URL-Handles, nicht nur die Inhalte.

Lokale Zahlungsarten

Über Shopify Payments sind für deutsche Händler unter anderem Kreditkarten, Klarna, iDEAL | Wero, Bancontact, eps, Apple Pay und Google Pay verfügbar. Prüfen Sie für die Schweiz in Ihrem Zahlungs-Setup, ob TWINT direkt angeboten wird. Andernfalls binden Sie TWINT über einen Zahlungsanbieter mit Shopify-Anbindung an. Bei Zahlungsanbietern außerhalb von Shopify Payments fällt eine zusätzliche Transaktionsgebühr an, die je nach Tarif unterschiedlich hoch ist. Mehr zur Rolle von Zahlungsarten finden Sie im Leitfaden zur Checkout-Optimierung.

Ein Shop oder mehrere?

Für die reine Internationalisierung reicht in den meisten Fällen ein Shop mit Shopify Markets. Mehrere Shops werden erst sinnvoll, wenn getrennte Rechtsträger, stark abweichende Sortimente oder eigene Teams pro Land das verlangen. Die ausführliche Entscheidungshilfe finden Sie in unserem Artikel zu Shopify Multi-Store.


Zeitstrahl: Was sich 2026 bis 2028 ändert

DatumÄnderungBedeutung für deutsche Shops
19.06.2026Widerrufsbutton in der EULeicht zugängliche Widerrufsfunktion in allen EU-Märkten
01.07.2026EU schafft Zollfreigrenze von 150 € ab, Pauschale von 3 € je WarenpositionPaketdienste aus Drittländern werden teurer; relevant, falls Sie aus einem Lager außerhalb der EU liefern
01.07.2026Österreich: neuer ermäßigter Satz von 4,9 % für bestimmte GrundnahrungsmittelSteuersätze in Shop und OSS-Meldung prüfen
12.08.2026EU-Verpackungsverordnung (PPWR) giltNeue Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten, Bevollmächtigte je Zielland
29.11.2026Volksabstimmung Schweiz über höhere MehrwertsteuerBei Annahme ab 2028 Normalsatz 8,5 % statt 8,1 %
01.07.2028EU-Paket VAT in the Digital Age: einheitliche RegistrierungOSS wird erweitert, auch auf bestimmte Lagerverbringungen; Erleichterung für Händler mit Auslandslagern

Die häufigsten Fehler bei der Internationalisierung

  1. Mehrere Märkte gleichzeitig öffnen. Fixkosten fallen in allen Ländern an, aber Sie sehen nicht, welcher Markt profitabel ist.
  2. Die Schweiz mit DAP starten. Kunden zahlen Gebühren an der Haustür, verweigern die Annahme, und die Rücksendung kostet Sie doppelt.
  3. Zoll statt Mehrwertsteuer planen. Seit 2024 entscheidet bei Industrieprodukten nicht der Zoll, sondern die Schweizer Mehrwertsteuer und die 100.000-Franken-Grenze über Ihren Aufwand.
  4. Österreich als Inland behandeln. OSS, Bevollmächtigte und eigene Rechtstexte fehlen dann beim Launch.
  5. Dynamische Steuerpreise übersehen. Die Endpreise im Shop weichen je nach Land ab, ohne dass jemand das bewusst entschieden hat.
  6. Gebühren nicht einrechnen. Kartengebühren, Umrechnung und Zollberechnung summieren sich bei Schweizer Bestellungen schnell auf mehrere Prozent des Bestellwerts.
  7. Auf eine Komplettlösung setzen, die es in Deutschland nicht gibt. Managed Markets ist für DACH-Händler derzeit nicht verfügbar.
  8. Ohne Ausfuhrnachweis liefern. Fehlt der Nachweis, kann das Finanzamt deutsche Umsatzsteuer auf Schweizer Bestellungen nachfordern.

Checkliste: Bereit für den nächsten Markt?

Checkliste 0 / 16 Punkte
Strategie 0/4
Steuern und Zoll 0/4
Recht und Herstellerpflichten 0/4
Shopify und Betrieb 0/4

Für die Testbestellung finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel zur Shopify-Testbestellung.


FAQ

Welches Land sollte ein deutscher Onlineshop zuerst erschließen?

Für die meisten deutschen Onlineshops ist Österreich der einfachste erste Markt: gleiche Sprache, EU-Binnenmarkt, kein Zoll. Danach folgt meist die Schweiz, dann die Niederlande und Belgien. Die Reihenfolge kann sich ändern, wenn Ihre Daten eine stärkere Nachfrage aus einem anderen Land zeigen oder Ihr Sortiment dort Sonderregeln auslöst.

Ab wann muss ich am OSS-Verfahren teilnehmen?

Sobald Ihre Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder zusammen 10.000 Euro netto im Jahr übersteigen. Ab dann gilt die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes, die Sie zentral über das OSS beim Bundeszentralamt für Steuern melden. Freiwillig können Sie auch früher teilnehmen.

Brauche ich eine Schweizer Firma, um in die Schweiz zu verkaufen?

Nein. Sie können aus Deutschland in die Schweiz verkaufen. Ab 100.000 Franken Jahresumsatz mit Kleinsendungen werden Sie aber in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und brauchen einen Steuervertreter mit Sitz in der Schweiz. Eine eigene Gesellschaft ist dafür nicht nötig.

Muss ich auf Lieferungen in die Schweiz Zoll zahlen?

Für Industrieprodukte nicht mehr: Die Schweiz hat die Industriezölle zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Lebensmittel und Agrarprodukte bleiben zollpflichtig. Die Zollanmeldung, die Schweizer Mehrwertsteuer und die Verzollungsgebühren der Paketdienste bleiben aber bestehen.

Bis zu welchem Warenwert ist eine Lieferung in die Schweiz steuerfrei?

Die Schweiz erhebt keine Einfuhrsteuer, wenn der Steuerbetrag höchstens 5 Franken beträgt. Beim Normalsatz von 8,1 % entspricht das rechnerisch einem Warenwert inklusive Versand von rund 61,73 Franken, beim reduzierten Satz von 2,6 % rund 192,31 Franken.

Kann ich als deutscher Händler Shopify Managed Markets nutzen?

Derzeit nicht. Laut Shopify-Hilfe ist Managed Markets nur für Händler mit Sitz in den USA sowie für ausgewählte Shops in Kanada und Großbritannien verfügbar. Deutsche Händler nutzen Shopify Markets in Kombination mit OSS und einem DDP-fähigen Logistikpartner.

Was kostet Shopify Markets?

Die Grundfunktionen von Shopify Markets sind in allen Shopify-Tarifen enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen über Gebühren pro Bestellung, etwa für Währungsumrechnung, internationale Karten und die Berechnung von Zöllen im Checkout. Einige Funktionen wie Anpassungen pro Markt im Theme oder Checkout setzen höhere Tarife voraus.

Gibt es in der Schweiz ein Widerrufsrecht für Onlinekäufe?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie in der EU gibt es in der Schweiz für Onlinekäufe nicht. Die meisten Händler bieten freiwillig ein Rückgaberecht an. Die Bedingungen sollten dann klar in den AGB geregelt sein.

Brauche ich für Österreich eigene Rechtstexte?

Wenn Sie Ihren Shop gezielt auf österreichische Kunden ausrichten, gelten deren zwingende Verbraucherschutzvorschriften. Deutsche Rechtstexte passen deshalb nicht automatisch. Zusätzlich brauchen Versandhändler ohne Sitz in Österreich seit 2023 einen Bevollmächtigten für Verpackungen und je nach Sortiment für Elektrogeräte und Batterien.


Fazit: Internationalisierung ist eine Reihenfolge, kein Sprung

Ein Onlineshop zu internationalisieren bedeutet nicht, den Shop zu übersetzen und Kampagnen zu starten. Es heißt, Markt für Markt zu prüfen, ob sich Steuern, Herstellerpflichten, Logistik und Gebühren mit Ihrer Marge tragen lassen. Für die meisten deutschen Shops ist der Weg klar: zuerst Österreich mit OSS und den nötigen Bevollmächtigten, dann die Schweiz mit einem DDP-Konzept, dann die nächsten EU-Märkte mit echter Lokalisierung. Shopify Markets bildet diesen Weg technisch gut ab, solange Sie Preislogik, Gebühren und die Grenzen der Plattform bewusst einplanen.

Welche Reihenfolge und welches Setup zu Ihrem Sortiment, Ihren Zahlen und Ihrer Organisation passen, lässt sich in einem Gespräch meist schneller klären als in jedem Leitfaden.


Quellenverzeichnis

  1. ESTV: MWST Versandhandel und Plattformbesteuerung
  2. BAZG: Regelung MWST Versandhandel und Plattformbesteuerung
  3. SECO: Aufhebung der Industriezölle
  4. Das Schweizer Parlament: Mehrwertsteuererhöhung für die 13. AHV-Rente (19.06.2026)
  5. Handelsverband.swiss: Schweizer Online-Konsum 2025
  6. Handelsverband.swiss: Onlinehändlerbefragung 2025
  7. Schweizerische Post: Importverzollung
  8. IHK Freiburg: Exportieren in die Schweiz
  9. IHK Chemnitz: One-Stop-Shop
  10. Unternehmensserviceportal Österreich: Neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz
  11. IHK Braunschweig: Österreich, Bevollmächtigungsregelung für Verpackungen
  12. WKO: E-Commerce-Studie Österreich
  13. Bundesfinanzministerium: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
  14. Europäisches Verbraucherzentrum: Widerrufsbutton
  15. EU-Kommission: Taxes in Europe Database (TEDB)
  16. Shopify-Hilfe: Markets, Anforderungen und Einschränkungen
  17. Shopify-Hilfe: Dynamische steuerinklusive Preise
  18. Shopify-Hilfe: Zölle und Einfuhrsteuern erheben
  19. Shopify-Hilfe: Gebühren für Währungsumrechnung
  20. Shopify-Hilfe: Managed Markets
  21. Shopify Changelog: Automatische hreflang-Tags im Admin steuern
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